BEWERBUNG

Bewerbung als Aussteller/Künstler/Händler/Verkäufer

Mistelbacher GLAS Tage 14.-16. Juni 2019



Bitte beachten Sie unten stehende Teilnahmebedingungen!

Schritt 1:
Beitritt zum Verein KulturART (Vereinsstatuten) mittels Beitrittsformular


Schritt 2:
Bewerbungsformular ausfüllen


Schritt 3:
Bitte beide Formulare ausgefüllt entweder per Post (kulturART, Joh. Nestroygasse 15, 2301 Gr. Enzersdorf) oder per Email an kulturtart@utanet.at retournieren.




TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Veranstaltungsort: Museumsareal MAMUZ Mistelbach, Waldstraße 44-46, 2130 Mistelbach und 2 Stadtsäle in der Gemeinde 2130 Mistelbach

2. Veranstalter: 

2.1 kulturART - IG für Kunst und Kultur
Johann Nestroy Gasse 15, 2301 Groß Enzersdorf, Östereich
ZVR Zahl: 060162829
Mail: kulturart@utanet.at, Web: www.kultur-art.blogspot.com

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet und unpolitisch ist, bezweckt die Förderung von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen aller Art und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Förderung des Kontaktes zwischen kunst- und kulturschaffenden sowie kunst- und kulturinteressierten Personen und Institutionen durch Vermittlung zwischen Kunst, Wirtschaft und Privaten.


2.2 Synergetischer Kooperationspartner 

Eventagentur Detlef Bibl teamgame e.U.
Simmeringer Hauptstraße, 1110 Wien, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 241358f
Mail: detlef.bibl@teamgame.at, Web: www.teamgame.at

Organisationskontakt: Cornelia Bock (kulturART): +43 699 10 84 88 60
                                        Dr. Detlef Bibl (teamgame): +43 650 69 92 040

3. Ausstellungszeit: Die Ausstellung ist am Samstag von 10-18 Uhr und Sonntag von 10-17 Uhr für Besucher geöffnet. Es wird gebeten, die Stände bis spätestens 9:45 fertigt aufgebaut bzw. abgedeckt zu haben.

4. Anmeldung: Neben der kurzen Beschreibung des Warenangebotes müssen der Anmeldung 2 – 3 Bilder der auszustellenden Arbeiten/Ware oder eine aussagekräftige Homepage beigefügt werden. Über die Teilnahme entscheidet der Veranstalter und es erfolgt eine schriftliche Verständigung.

ANMELDESCHLUSS: 15. April 2019

Die Anmeldung ist erst nach termingerechter Einreichung des Anmeldeformulars sowie nach Überweisung der Standgebühr gültig. Die Standgebühr ist sofort nach Zusage fällig. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich und rechtskräftig, es sei denn der Veranstalter lehnt die Anmeldung ausdrücklich ab.

5. Teilnahmebedingung: Die Teilnahme als Aussteller erfordert die Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied beim Verein kulturART (Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen: € 25.-, für Firmen: € 50.-)

6. Standgebühr: Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Standgebühr gemäß Anmeldung vorgeschrieben. Darin enthalten sind Kosten für den Standplatz, Organisationsaufwand, Werbemaßnahmen. Die Preise verstehen sich als Brutto für Netto auf Grund der Kleinunternehmerregelung des Vereins.

7. Zahlungsbedingungen:
Nach eingelangter Bewerbung senden wir nach Maßgabe freier Plätze bis 30.4.2019 eine schriftliche Teilnahmebestätigung mit den Richtlinien und die Rechnung per Mail. Fälligkeit der Rechnung ist bei Rechnungserhalt.


Die Standgebühr ist zu überweisen an:
kulturART – IG für Kunst und Kultur
Bank: NOE HYPO Landesbank
Kennwort: Mistelbacher GLAS.Tage 2019
IBAN: AT19 5300 0065 6880 2932, BIC: HYPNATWW

8. Stornierung der Teilnahme: Ab 8 Wochen vor den Mistelbacher GLAS.Tage fällt eine Stornogebühr von 50 % der Standgebühr an. Innerhalb der letzten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 100%.

9. Standplatz/Standplatzgestaltung: Die Standplätze werden nach Anmeldeschluss vom Veranstalter vergeben und sind ab Veranstaltungsbeginn verbindlich. Die Entscheidung der Standplatzvergabe obliegt dem Veranstalter. Der Veranstalter ist bemüht, Platzierungswünsche soweit als möglich zu berücksichtigen. Platzierungswünsche sind allerdings für den Veranstalter nicht bindend. Die verbindliche Zuteilung der Stände kann im Bedarfsfall auch noch kurzfristig beim Aufbau vom Veranstalter verändert werden. Nur der vom Veranstalter zu Veranstaltungsbeginn zugewiesene Standplatz ist gültig. Änderungswünsche sind nicht verbindlich.
Der Aussteller hat sich um eine attraktive Präsentation und Standgestaltung zu bemühen, auf die der Veranstalter größten Wert legt! Für Beschädigung der Waren, Stände, Unfälle, etc. wird keine Haftung übernommen!

10. Ausstellungszeiten: Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Ausstellungszeiten und die vorgeschriebene Auf- und Abbauzeit verlässlich einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Öffnungszeiten, aus welchem Grund auch immer verursacht, wird mit einer Pönalzahlung in der Höhe von € 500,-/ pro Verstoß durch den Mieter zugunsten des Veranstalters geahndet. Vom Veranstalter zur Verfügung gestelltes Mobiliar muß beim Abbau vom Aussteller ausnahmslos wieder an den vorgesehenen Ort retourniert werden!

Aufbau: Freitag 14. Juni ab 14 Uhr!
              Samstag, ab 7.00 Uhr früh, Aufbauende 9:30 Uhr
Abbau: Sonntag, ausschließlich nach 17 Uhr möglich

11. Mitgestaltung der Mistelbacher GLAS.Tage durch Vorführung und Abhaltung eines Workshops
Es besteht die Möglichkeit das Programm und somit den Ablauf der Mistelbacher GLAS.Tage selbst mitzugestalten:

11.1 Vorführung:
Hier kann Euer Können vor Publikum auf der Tribüne gezeigt werden - unterstützt durch unsere Videowall.
Der Veranstalter hält sich das Recht vor, die Aufzeichnungen der Vorführung für Werbezwecke zu verwenden.

11.2 Mini-Workshops:
Hier kann ein Kurs/Workshops mit einer Dauer bis zu 2 Stunden angeboten werden. (Z.B vermittelt eine Technik am Brenner oder in der Schmuckherstellung, präsentiert ein Werkzeug, fädelt ein einfaches Werkstück,…)
Um einen ungestörten Kurs/Workshop zu gewährleisten, bieten wir dafür min. 2 Workshopräume im MAMUZ Mistelbach an. Diese bieten Platz für 4 Brennerplätze und/oder 8-10 Arbeitsplätze ohne Brenner z.B. für Fädeln, Fusen, Schmuckgestaltung, ….

Der Kurspreis pro Teilnehmer wird vom Kursleiter festgelegt und vom ihm direkt beim Kurs von eingehoben.
Das Infomaterial (Kursbeschreibung & Fotos) für Werbemaßnahmen im Rahmen der Mistelbacher GLAS.Tage wird vom Kursleiter zusammengestellt. Benötigtes Werkzeug und Material ist selbst für die Kursteilnehmer mitzunehmen!
Den organisatorischen Part der Entgegennahme der verbindlichen Kursanmeldungen übernimmt der Veranstalter.

12. Ladetätigkeit/Parkmöglichkeiten: Das Zufahren und Ausladen zu den Ausstellungsflächen kann nur während der oben genannten Aufbau- und Abbauzeiten erfolgen und ist ausschließlich den Ausstellern vorbehalten.

Das Museum MAMUZ verfügt über ausreichende Parkmöglichkeiten am eigenen Parkplatz oberhalb des Areals, die kostenlos zur Verfügung stehen. Im Bereich des Stadtsaals stehen nur begrenzt Parkflächen zur Verfügung.

13. Veröffentlichung von Fotos: Der Betreiber des Standes ist damit einverstanden, dass Fotos seiner Produkte und Warenangebot sowie seines Standes zur Bewerbung in der Öffentlichkeit erscheinen dürfen. Die aktuelle Aussteller- und Händlerliste mit Produktfotos wird auf unserer Homepage gezeigt, damit die Besucher wissen, was sie erwartet.

14. Witterung: Der Großteil der Ausstellerbereiche befindet sich in Innenräumen, daher finden die Mistelbacher GLAS:Tage 2019 bei jeder Witterung statt!

15. Behördliche Auflagen sowie organisatorische Anordnungen des Veranstalters sind einzuhalten.

16. Stromanschlüsse: Diese werden an bestimmten Stellen gegen Kostenersatz zur Verfügung gestellt. Verlängerungskabel und Verteiler sind mitzubringen. Für eine ausreichende und individuelle Standbeleuchtung hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Für Schäden aus mangelhaften Elektroinstallationen haftet der Stromnehmer.

17. Reinigung: Jeder Aussteller verpflichtet sich den Standplatz am Ende der Veranstaltung gereinigt zu verlassen.
Für Müllsäcke hat jeder Aussteller selber Sorge zu tragen. Diese dürfen nur an ausgezeichneter Stelle zur Entsorgung deponiert werden. Extra Reinigungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

18. Haftungsausschluss: Der Veranstalter verspricht keinen bestimmten Geschäftserfolg durch die Teilnahme an der Veranstaltung.
Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Standeinrichtungen und schließt jede Haftung aus für Schäden an Personen und Sachen, Vermögenswerten, Verkaufs- und Ausstellungsgegenständen, Verkaufsständen oder anderem Ausstellungsinventar, sowie für deren Verlust durch Diebstahl bei Tag und Nacht. Alle weiteren Rechtsansprüche sind ausgeschlossen.

19. Höhere Gewalt: Wird die Veranstaltung auf Grund "Höherer Gewalt" unterbrochen oder abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.


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